top of page
  • AutorenbildMarkus Mitterberger

Welche Unterlagen braucht es für die KFZ Zulassung?

Aktualisiert: 26. Apr. 2020

Welche Unterlagen braucht es für die KFZ Zulassung?

Erforderliche Dokumente für die KFZ Anmeldung in Österreich:

  • Identitätsnachweis (Führerschein, etc.)

  • Besitznachweis (Kaufvertrag etc.)

  • Typenschein, gegebenfalls EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigung

  • Versicherungsbestätigung (erhalten Sie dann bei mir) Zusätzlich notwendig:

  • Bei Gebrauchtfahrzeugen: gültiger $57a Prüfbericht ("Pickerl")

  • Bei "Fremdanmeldung": Vollmacht

  • Bei geleasten Fahrzeugen: Benützungsbewilligung

  • Bei Wunschkennzeichen: Zuweisungs- oder Reservierungsbestätigung

  • Bei Firmen: Gewerbeschein, Handelsregister- oder Firmenbuchauszug

Erforderliche Dokumente für die KFZ Abmeldung:

  • Typenschein, EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigung

  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung

  • Kennzeichentafeln


Im Einzelfall notwendig

Bei "Fremdabmeldung": Vollmacht Kosten für die KFZ Anmeldung: Gesamtkosten Pkw: EUR 193,50 Gesamtkosten Motorrad: EUR 184,50 Die Kosten setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • EUR 119,80: gesetzliche Zulassungsgebühr (erhält die Behörde)

  • EUR 21,00: Kaufpreis für Pkw-Kennzeichentafeln

  • EUR 12,00: Kaufpreis für Motorrad-Kennzeichentafeln

  • EUR 1,90: Begutachtungsplakette (Materialkosten)

  • EUR 49,70: Kostenbeitrag für die zulassende Versicherungsgesellschaft (enthält 20 % MwSt für das Finanzamt = EUR 9,94)

  • EUR 1,10: Abfrage Hauptwohnsitz

Seit 1.12.2010 ist es möglich, sich den Zulassungsschein auch im praktischen Scheckkartenformat ausstellen zu lassen. Die Kosten dafür betragen EUR 23,30. Kosten für die KFZ Abmeldung:

Innerhalb Ihres Verwaltungsbezirkes fallen für Abmeldungen keine zusätzlichen Kosten mehr an! Bei Namens- oder Adressänderungen müssen wir jedoch aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Abfrage des Hauptwohnsitzes 1,10 Euro verrechnen.

52 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
Beitrag: Blog2_Post
bottom of page