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  • AutorenbildMarkus Mitterberger

KFZ Versicherung. Eh so einfach. Oder?

Klar ist das einfach. Haftpflichtversicherung muss man ja sowieso haben, dazu noch eine Vollkasko, wenn das Auto nicht älter als 5 Jahre ist und danach eine Teilkasko, die man dann solange hat bis das Auto ca. 10 Jahre alt ist. Wenn es so einfach wäre, wären wir hier fertig und der Artikel wäre Zeitverschwendung. Ist er aber nicht, versprochen.


Haftpflichtversicherung:


Gesetzlich ist die Mindestversicherungssumme in Österreich bei 7,6 Millionen Euro, das kann aber in manchen Fällen zu wenig sein. Klingt komisch, ist aber so. Kommt zwar selten vor, aber kommt vor. Wenn du dann eine zu geringe Versicherungssumme hast, haftest du mit deinem Privatvermögen. Empfehlenswert ist also etwas mehr zu versichern, Zurich bietet z.b. bis zu 25 Millionen Euro Versicherungssumme an. Ich empfehle meist um die 12 Millionen Euro Versicherungssumme, der Aufpreis gegenüber der Standardsumme ist meist nur ein paar Cent im Monat.


Fixer Bonusstufenvorteil:

Auch ein ganz wesentlicher Punkt an dem nicht gespart werden sollte. Kostet dich ca 2€ im Monat mehr, bietet dir aber den Vorteil beliebig viele Freischäden zu haben. Andere Versicherer bieten dir z.b. jährlich einen Freischäden um ca 20-30€, dieser gilt aber nur einmalig und solltest du ihn zu spät einzahlen, Pech gehabt.


Vollkasko:

Hier wird es schon etwas komplexer. Natürlich ist das erste worüber du dir klar werden solltest, der Selbstbehalt. Du solltest ihn dir im Schadensfall leisten können, kannst aber durch einen höheren Selbstbehalt bei deiner Versicherungsprämie viel Geld sparen. Zurich bietet z.b. einen Selbstbehalt ab von 290€ bis zu 1500€ an, meistens wählen die Kunden zwischen 290€ oder 350€ Selbstbehalt.

Gegen eine kleine Mehrprämie kannst du dann noch wählen ob der Selbstbehalt bei Glasbruch von Kleinglas wie z.b. Scheinwerfer oder Seitenspiegeln entfällt oder ob du z.b. im Falle eines Hagelschadens günstiger aussteigst.

Schon mal was von grober Fahrlässigkeit gehört?

Bei der Vollkasko macht es absolut Sinn die "grobe Fahrlässigkeit" mitzuversichern. In manchen Fällen steigt die Kaskoversicherung aus, solltest du grob fahrlässig einen Schaden herbeigeführt haben.

Hier einige Beispiele:


  • Überfahren einer Stopp-Tafel mit überhöhter Geschwindigkeit

  • Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn (z.B. 130km/h statt den erlaubten 80km/h)

  • Unachtsamkeit, wie etwa: Handy fällt von der Mittelkonsole, FahrerIn greift danach. Aufheben einer Zigarette während der Fahrt. FahrerIn dreht sich um, um etwas auf den Rücksitz zu legen

  • Überholen einer Fahrzeugkolonne vor einer unübersichtlichen Fahrbahnkuppe

  • Abstellen des Kfz ohne Handbremse und eingelegtem Gang auf abschüssigem Weg

  • Beförderung eines ungesicherten Hundes, der den Fahrer/die Fahrerin ablenkt

  • Einfahrt in Parkhaus mit geringer Durchfahrtshöhe, obwohl die Höhe mehrmals deutlich angezeigt bzw. beschildert ist

GAP Deckung bzw verbesserte Leistung:

Na schon mal gehört? Die GAP Deckung solltest du z.b. bei einer Finanzierung oder einem Leasing unbedingt dazunehmen, denn es kann vorkommen, dass dein Auto weniger wert war als Restbetrag der bei der Bank noch offen ist. Hast du die GAP Deckung nicht, bleibst du auf der Differenz sitzen. Wenn das Fahrzeug aber zum Unfallzeitpunkt in deinem Besitz war, bekommst du laut Vereinbarungen einen höheren Restwert zugesichert. https://www.zurich.at/versicherung/kfz-versicherung/auto/kasko#optional

Assistance, Abschleppservice:

Einfach aber kurz beantwortet: Solltest du ÖAMTC oder ARBÖ Mitglied sein und den Schutzbrief haben, brauchst du das nicht in deiner Versicherung abzusichern, kostet aufs Jahr gerechnet auch ungefähr das Gleiche.

Kurze Leistungsübersicht:


  • Gratis Mietwagen oder Hotelaufenthalt, wenn die Autoreparatur länger als 2 Stunden dauert

  • Rücktransport erkrankter Personen an den Wohnort

  • Ersatzchauffeur für die Heimreise, wenn du selbst nicht mehr fahren kannst



Teilkasko:

Meiner Meinung nach macht nur eine Teilkasko-Variante Sinn, die mit den Parkschäden. Sie kostet nur minimal mehr als die reine Teilkasko, deckt dir aber auch den Schaden wenn jemand dein parkendes Auto beschädigt und danach abhaut.

Wann ist denn nun der richtige Zeitpunkt von Vollkasko auf eine Teilkasko umzusteigen?

Das kann man nicht pauschal beantworten. Ich empfehle dir: Kannst du dir einen Totalschaden nicht leisten bzw hast nicht einfach das Geld dann ein neues Auto zu kaufen, bleib bei der Vollkasko, wenn dich die Prämie nicht arm macht. Manche Fahrer haben 30 Jahre keinen einzigen Schaden, andere haben alle 3 Jahre einen. Das kannst du wohl am besten selbst einschätzen.

Spartip:


Wenn du mit dem Versicherer vereinbarst, dass dein Fahrzeug nicht von jungen Fahrern gelenkt wird, gewährt dir der Versicherer meistens einen Rabatt von 10-20%. Die Altersgrenze dazu ist Unterschiedlich. Bei Zurich liegt die Altersgrenze beim vollendetem 23. Lebensjahr. Sollte dann aber doch mal ein junger Fahrer einen Schaden mit deinem KFZ verursachen, zahlt die Versicherung natürlich trotzdem, verrechnet dir aber einen Selbstbehalt. Bei Zurich sind das 500€.

Wann kannst du deine KFZ Versicherung kündigen?


Hier gibt es mehrere Gründe:


Ablaufkündigung:


Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann nach Ablauf eines Jahres, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, zum Ablauf gekündigt werden.

ACHTUNG! Der Kündigungstermin richtet sich dabei nicht nach dem Ablauf (Hauptfälligkeit) der auf der Polizze steht, sondern nach dem Versicherungsbeginn. Hat der Versicherungsvertrag an einem Monatsersten begonnen, so kann der Vertrag zum selben Monatsersten wieder gekündigt werden. Hat der Versicherungsvertrag nicht zum Monatsersten begonnen, so gilt der nächst folgende Monatserste als Kündigungstermin.


Beispiel:

Versicherungsbeginn: 02.05.202019 Erste Kündigungsmöglichkeit: 01.06.2020 Eingang der Kündigung bei der Versicherung: spätestens am 30.4.2020


Kaskoversicherung:


Die Fahrzeugkaskoversicherung kann zum Ablauf, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, gekündigt werden. Der Kündigungstermin richtet sich dabei nach dem vertraglich vereinbarten Ablauf (Hauptfälligkeit) der auf der Polizze steht.

Kündigung bei Fahrzeugwechsel:

Bei Verkauf des versicherten Fahrzeuges kann die Versicherung ohne Einhaltung von irgendwelchen Fristen per sofort gekündigt werden. Üblicherweise akzeptieren Versicherungen die Kündigung per Abmeldedatum des Fahrzeuges.

Grundsätzlich muss die Kündigung durch den Käufer oder die Käuferin des Fahrzeuges erfolgen. Dies geschieht in der Praxis aber meistens nur dann, wenn das Fahrzeug an einen Händler veräußert wurde. Damit der Vertrag verlässlich beendet wird, ist eine schriftliche Verständigung über Verkauf und Abmeldung mit der Bitte um Vertragsauflösung per Abmeldedatum durch den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin zu empfehlen.


Kündigung wegen Prämienerhöhung:


Übt der Versicherer sein Recht zur Prämienerhöhung oder Indexanpassung aus, so kann der Vertrag innerhalb eines Monats ab Erhalt der Verständigung gekündigt werden. Die Kündigung wird einen Monat nach Einlagen beim Versicherer wirksam.

Einlangen der Verständigung zur Prämienerhöhung: 25.04.2020 Kündigungsfrist: ein Monat (also bis 25.05.2020) Eingang des Kündigungsschreiben beim Versicherer: 02.05.2020 Wirksamkeit der Kündigung: 02.06.2020


Kündigung im Schadensfall:


Die Kündigungsmöglichkeit im Schadenfall ist in der Kfz-Haftpflicht und Fahrzeugkasko unterschiedlich geregelt.


-Kfz-Haftpflichtversicherung:


Hat die Versicherung eine Entschädigungsleistung erbracht, oder die Leistung ungerechtfertigterweise abgelehnt, so kann der Vertrag innerhalb eines Monats ab Entschädigungsleistung bzw. Ablehnung der Leistung gekündigt werden. Die Kündigung ist per sofort oder spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (Hauptfälligkeit) möglich.


-Kaskoversicherung:


Die Kündigung ist nur möglich, wenn die Versicherung die Leistung ungerechtfertigterweise abgelehnt hat. Die Kündigung ist per sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (Hauptfälligkeit) möglich und muss innerhalb eines Monats ab Ablehnung der Leistung beim Versicherer eintreffen.


Und sollte jetzt noch etwas unklar sein, ruf mich einfach jederzeit unter 06607732304 an!


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