Markus Mitterberger
Kennst du schon den Familienbonus Plus?
Aktualisiert: 17. Apr. 2020
In Österreich zahlen Eltern seit 2019 bis zu 1.500 Euro weniger Lohnsteuer pro Kind und Jahr. Möglich ist das durch den Familienbonus Plus.
Familien erhalten seit Jahresbeginn 2019 einen Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Bei kleinen Einkommen bedeutet das in Zukunft sogar nicht nur weniger, sondern gar keine Einkommensteuer mehr zahlen zu müssen. Doch nur wenige kennen diesen Steuervorteil schon.
Fakten Familienbonus Plus
kann ab dem 01.01.2019 genutzt werden
ist ein Steuerabsetzbetrag
ist die bisher größte Entlastungsmaßnahme für Familien
reduziert die Steuerlast direkt
ist an die Familienbeihilfe gekoppelt
ersetzt die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und des Kinderfreibetrages
pro Kind bis zu EUR 1.500 Steuerersparnis
Auszahlungsmöglichkeiten
Der Familienbonus Plus kann wahlweise mittels Formular E 30 über die Lohnverrechnung 2019 oder alternativ über die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung 2019 mit Auszahlung 2020 in Anspruch genommen werden. Selbstständige können den "Familienbonus" im Nachhinein mit der Einkommensteuererklärung einfordern.
Wie kann der Familienbonus Plus unter (Ehe-)Partnern aufgeteilt werden?
Bei (Ehe-)Partnern kann der Familienbonus aufgeteilt werden. Das heißt, eine Person kann entweder den vollen Familienbonus in Höhe von EUR 1.500 (bzw. EUR 500) für das jeweilige Kind beziehen oder der Betrag wird stattdessen zwischen den (Ehe-)Partnern aufgeteilt (750/750 bzw. 250/250).
Wie viel bekommen geringverdienende Eltern? Wie viel bekommen nicht steuerzahlende Eltern?
Der Familienbonus Plus reduziert die Steuerlast der betreffenden Eltern. Bei geringverdienenden Steuerzahlern entfällt daher die Steuerlast komplett, wenn sie niedriger ist als der Familienbonus Plus. Alle Alleinerzieher und Alleinverdiener werden aber künftig eine Mindestentlastung von EUR 250 - den so genannten Kindermehrbetrag - pro Kind und Jahr erhalten. Wird mindestens 11 Monate (330 Tage) Arbeitslosengeld/Mindestsicherung oder eine Leistung aus der Grundversorgung bezogen, steht dieser Kindermehrbetrag nicht zu.
Familienschutz ist Zukunftsschutz
Diese und noch viele weitere Fragen werden auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen beantwortet. Mein Tipp: investieren Sie den Familienbonus oder einen Teil davon in die Vorsorge für Ihre Familie, denn Familienschutz ist Zukunftsschutz! Hier sind drei Beispiele zusammengestellt, wie das Geld oder ein Teil des Geldes zum Schutz Ihrer Familie investiert werden kann. Bitte beachten Sie: Bei den auf dieser Seite angeführten drei Beispielen handelt es sich um unverbindliche Modellrechnungen. In einem persönlichen Beratungsgespräch zeige ich Ihnen gerne alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Dabei werden Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse selbstverständlich berücksichtigt. Dementsprechend können die Prämien nach unten oder oben variieren. Beispielrechnung 1

Beispielrechnung 2

Beispielrechnung 3
